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Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Verbraucher. Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind vom Vertragsschluss ausgeschlossen. Für Verträge zwischen dem Kunden und der CTS EVENTIM AG & Co. KGaA (nachfolgend „CTS EVENTIM“ oder „wir“) über Pauschalreisen und
Nur-Hotel-Buchungen, die über unser Reiseportal auf www.eventim-travel.de (nachfolgend „Reiseportal“) oder über unser Call-Center geschlossen werden, gelten diese Allgemeinen Reisebedingungen.
Der Vertrag kommt zustande mit:
CTS EVENTIM AG & Co. KGaA
Verwaltungssitz:
Hohe Bleichen 11
20354 Hamburg
E-Mail: kundenservice@eventim-travel.de
Die Regelungen in diesem Abschnitt B gelten für Pauschalreiseverträge zwischen CTS EVENTIM und dem Kunden sowie für Verträge zwischen CTS EVENTIM und dem Kunden über Nur-Hotel-Buchungen.
2.1. Die auf unserem Reiseportal oder in unseren Werbematerialien dargestellten Touristikleistungen stellen kein verbindliches Vertragsangebot seitens CTS EVENTIM dar. Vielmehr handelt es sich um eine Aufforderung an Sie als Kunden, ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages abzugeben.
2.2. Der Kunde gibt mit seiner Buchung auf unserem Reiseportal über die Schaltfläche „zahlungspflichtig buchen“ oder über das Call Center ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Pauschalreisevertrages bzw. einer Nur-Hotel-Buchung ab. Grundlage des Angebots ist der Inhalt der aktuellen Leistungsbeschreibung für die Pauschalreise bzw. die Nur-Hotel-Buchung auf unserem Reiseportal. Der Kunde kann in der Buchungsübersicht vor Abgabe der Vertragserklärung Eingabefehler erkennen und diese über entsprechende Schaltflächen berichtigen.
2.3. Der Kunde erhält unverzüglich eine Eingangsbestätigung seiner Buchung per E-Mail. Die Eingangsbestätigung stellt noch keine Vertragsannahme unsererseits dar. Der Vertrag kommt erst mit dem Zugang der Reisebestätigung, die dem Kunden per E-Mail übermittelt wird, zustande. Der Vertragstext wird von uns nicht gespeichert, so dass wir dem Kunden empfehlen, sich die Reisebestätigung auszudrucken oder abzuspeichern.
2.4. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von CTS EVENTIM vor, an das wir für die Dauer von zehn Tagen gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn wir bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen haben, unsere vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt haben und der Kunde innerhalb der Bindungsfrist die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung des Reisepreises erklärt.
2.5. Soweit der Kunde die Pauschalreise/Nur-Hotel-Buchung (auch) für weitere Reisende bucht, hat er für alle Vertragsverpflichtungen der Reisenden wie für seine eigenen einzustehen, soweit er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
2.6. Bei Pauschalreisen/Nur-Hotel-Buchungen ist im Hinblick auf Kinderermäßigungen das Kindesalter bei Reisebeginn maßgeblich. Bei falschen Altersangaben des Kunden hinsichtlich der mitreisenden Kinder sind wir berechtigt, die Differenz zu dem Reisepreis, der bei korrekter Altersangabe zu zahlen gewesen wäre, nachzuerheben. Den zusätzlichen Bearbeitungsaufwand können wir vom Kunden in einer pauschalen Höhe von EUR 30,00 ersetzt verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass uns gar kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden als die Schadenspauschale von EUR 30,00 entstanden ist.
2.7. Dem Kunden werden die notwendigen Reiseunterlagen der Pauschalreise/Nur-Hotel-Buchung rechtzeitig vor Reisebeginn per E-Mail übermittelt. Soweit uns Eintrittskarten nur in Papierform und nicht als elektronische Datei vorliegen, werden diese zu der vom Kunden bei der Buchung angegebenen Adresse versandt. Wenn der Kunde die Reiseunterlagen nicht spätestens 7 Tage vor Reisebeginn vorliegen hat, soll er sich umgehend mit uns in Verbindung setzen. Der Kunde sollte vorsorglich auch im Spam-Ordner seines E-Mail-Postfachs nachsehen, bevor er uns kontaktiert.
3.1. Pauschalreiseverträge
Wir weisen darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 S. 1 Nr. 9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a BGB und § 651c BGB, die im Fernabsatz abgeschlossen wurden (also z.B. bei der Online-Buchung, per E-Mail, per Telefon etc.), kein Widerrufsrecht besteht.
3.2. Nur-Hotel-Buchungen
Auch für Nur-Hotel-Buchungen, die im Fernabsatz abgeschlossen wurden (also z.B. bei der Online- Buchung, per E-Mail, per Telefon etc.), besteht kein Widerrufsrecht, § 312g Abs. 2 S. 1 Nr. 9 BGB.
4.1. Bei Pauschalreisen ist CTS EVENTIM als Veranstalter für die ordnungsgemäße Erbringung aller von dem Vertrag umfassten Reiseleistungen verantwortlich und ist dem Reisenden gemäß § 651q BGB zum Beistand verpflichtet, wenn sich der Reisende in Schwierigkeiten befindet, insbesondere durch Bereitstellung geeigneter Informationen über Gesundheitsdienste, Behörden vor Ort und konsularische Unterstützung, Unterstützung bei der Herstellung von Fernkommunikationsverbindungen und Unterstützung bei der Suche nach anderen Reisemöglichkeiten.
4.2. Hat der Reisende die den Beistand erfordernden Umstände schuldhaft selbst herbeigeführt, kann CTS EVENTIM Ersatz ihrer Aufwendungen verlangen, wenn und soweit diese angemessen und tatsächlich entstanden sind.
4.3. Für Leistungen, die nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrags sind, insbesondere für vom Kunden bei Drittanbietern vor Ort gebuchte touristische Leistungen (z.B. Ausflüge), übernimmt CTS EVENTIM keine Verantwortung.
5.1. Soweit es sich um eine Pauschalreise handelt, müssen die Zahlungen des Kunden gemäß § 651r BGB für den Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters abgesichert sein. Bei Buchung einer Pauschalreise erhalten Sie daher zusammen mit der Reisebestätigung den Nachweis über die Insolvenzsicherung des von Ihnen zu leistenden Reisepreises (Sicherungsschein). Der Sicherungsschein weist den Namen und die Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers aus.
5.2. Einen Sicherungsschein erhalten Sie in den folgenden Fällen nicht:
5.3. Zahlungen auf die gebuchte Pauschalreise/Nur-Hotel-Buchung sind vom Kunden wie folgt zu leisten:
5.4. Im Buchungsprozess wählt der Kunde eine der angebotenen Zahlungsarten aus.
5.5. SCHUFA-Klausel
Im Fall der Auswahl der Zahlungsart Überweisung oder SEPA-Lastschrift (soweit angeboten) behält sich CTS EVENTIM vor, im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragung, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden zu übermitteln. Rechtsgrundlagen dieser Übermittlungen sind Art. 6 Abs. 1 lit. b und Art. 6 Abs. 1 lit. f der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO dürfen nur erfolgen,
soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von CTS EVENTIM oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Vertragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA-Informationsblattnach Art. 14 DSGVO entnommen oder online unter https://www.schufa.de/global/datenschutz/ eingesehen werden. Je nach Ergebnis einer solchen Prüfung behält sich CTS EVENTIM weiterhin vor, dem Kunden die Überweisung bzw. das SEPA-Lastschriftverfahren für die Buchung nicht als Zahlungsart anzubieten. Kosten für Rücklastschriften gehen zu Lasten des Kunden, so lange die Rücklastschrift nicht durch uns verursacht wurde.
5.6. Bei Zahlung per SEPA-Lastschrift wird eine Pränotifikations-Frist von 5 Tagen vereinbart. Wir werden Ihnen mit der Reisebestätigung/Rechnung den Lastschrifteinzug ankündigen.
5.7. Der Zahlungseinzug von dem angegebenen (Kreditkarten-)Konto erfolgt zu den Fälligkeitsterminen (vgl. Ziffer 5.3). Sollte der Zahlungseinzug mangels ausreichender Deckung des Kontos nicht möglich sein, sind wir berechtigt, dem Kunden die dadurch entstandenen Mehrkosten in Rechnung zu stellen.
6.1. Unerhebliche Änderungen
CTS EVENTIM behält sich das Recht vor, nach Vertragsschluss Änderungen der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen, die nicht den Reisepreis betreffen, zu erklären, wenn diese nach Vertragsschluss notwendig werden und von CTS EVENTIM nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt
wurden, soweit die Änderungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Wir werden den Kunden vor Reisebeginn über solche Änderungen per E-Mail, Brief oder Fax informieren.
Eine Änderung von Flugzeiten ist im Rahmen einer Verschiebung von 3 Stunden am An- und Abreisetag in der Regel unerheblich, wenn die Verschiebung nicht zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Nachtruhe führt.
6.2. Erhebliche Änderungen
Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Vertrags geworden sind, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von CTS EVENTIM gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder ohne Kosten vom Vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, wenn CTS EVENTIM eine solche Reise angeboten hat. Der Kunde hat die Wahl, auf die Mitteilung von CTS EVENTIM zu reagieren oder nicht. Wenn der Kunde nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist reagiert, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen. Hierauf wird der Kunde in der Mitteilung über die Änderung in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise hingewiesen.
Die Regelungen in Ziffer 6 gelten für Nur-Hotel-Buchungen entsprechend.
8.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber CTS EVENTIM zu erklären. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. per Brief, Fax oder E-Mail) zu erklären.
8.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, verliert CTS EVENTIM seinen Anspruch auf den Reisepreis. Statt dessen kann CTS EVENTIM eine angemessene Entschädigung verlangen. CTS EVENTIM kann jedoch keine Entschädigung verlangen, wenn wir den Rücktritt zu vertreten haben oder wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle von CTS EVENTIM unterliegen und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
8.3. CTS EVENTIM macht von der Möglichkeit Gebrauch, die Höhe der angemessenen Entschädigung zu pauschalieren. Die nachfolgenden Entschädigungspauschalen bestimmen sich nach dem Reisepreis abzüglich des Eintrittskartenpreises (für Eintrittskarten gelten gesonderte Stornoregeln, Ziffer 8.4 b)) und abzüglich des Werts der von uns ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was wir durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben. Die Pauschalen berücksichtigen zudem den Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn. Die Höhe der Entschädigung ist auf Verlangen des Kunden von CTS EVENTIM zu begründen.
8.4. Es gelten je nach Art der Reise die folgenden Entschädigungspauschalen:
a) Pauschalreisen
Bei Rücktrittserklärung
b) Eintrittskarten
Soweit in der gebuchten Reise eine oder mehrere Eintrittskarten enthalten sind, bleibt der Preis der Eintrittskarten bei der Berechnung der vorstehenden Entschädigungspauschalen unberücksichtigt, wird also vom Reisepreis ausgeklammert. Der Kunde hat den Preis der Eintrittskarten in voller Höhe zu erstatten.
8.5. Dem Kunden bleibt in allen Fällen der Nachweis gestattet, dass die CTS EVENTIM zustehende angemessene Entschädigung wesentlich geringer ist als die von uns geforderte Pauschale.
8.6. CTS EVENTIM behält sich vor, anstelle der vorstehenden Entschädigungspauschalen eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit wir nachweisen können, dass uns wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Entschädigungspauschale entstanden sind. In diesem Fall sind wir verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was wir durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben, konkret zu beziffern und zu begründen.
8.7. Richtet sich die Höhe des Reisepreises nach der Belegungszahl bei der Unterbringung (Doppelzimmer, Apartment etc.) und tritt einer der vom Kunden mitangemeldeten Reiseteilnehmer vom Reisevertrag zurück, berechnet sich der Reisepreis für die verbleibenden Teilnehmer entsprechend der reduzierten Belegungszahl neu.
9.1. Ein Rücktritt des Kunden von der Nur-Hotel-Buchung ist nur möglich, wenn wir dem Kunden ein vertragliches Rücktrittsrecht eingeräumt haben oder dem Kunden ein gesetzliches Rücktrittsrecht wegen Leistungsstörungen zusteht.
9.2. Ob und zu welchen Bedingungen CTS EVENTIM dem Kunden ein vertragliches Rücktrittsrecht einräumt, weisen wir grundsätzlich im Rahmen des Buchungsvorgangs individuell aus. Sofern im Buchungsvorgang hierzu keine Angaben gemacht werden, gelten die folgenden Regelungen:
9.3. Bei den vorstehenden Entschädigungspauschalen haben wir die von uns erfahrungsgemäß ersparten Aufwendungen und dasjenige berücksichtigt, was wir erfahrungsgemäß durch anderweitige Verwendung der Hotelleistung erwerben. Die Pauschalen berücksichtigen zudem den Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem Beginn des Hotelaufenthalts.
9.4. Dem Kunden bleibt in allen Fällen der Nachweis gestattet, dass der CTS EVENTIM entstandene Schaden wesentlich geringer ist als die von uns geforderte Pauschale.
9.5. CTS EVENTIM behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit wir nachweisen können, dass uns wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall sind wir verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was wir durch anderweitige Verwendung der Hotelleistung erwerben, konkret zu beziffern und zu begründen.
10.1. Umbuchungen bei Pauschalreisen/Nur-Hotel-Buchungen
Wenn Sie eine Änderung Ihrer gebuchten Reise (z.B. hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, der Unterkunft) wünschen, setzen Sie sich bitte mit uns (z.B. telefonisch oder per E-Mail) in Verbindung. Unsere Mitarbeiter werden dann prüfen, ob wir Ihren Wünschen nach einer Umbuchung entsprechen können. Ein Anspruch des Kunden auf eine Umbuchung besteht nicht.
Bei einer Pauschalreise, die keine Flugbeförderungsleistung enthält, oder bei einer Nur-Hotel-Buchung können wir Änderungswünschen des Kunden in der Regel nachkommen, wenn die Anfrage des Kunden bis 30 Tage vor Reisebeginn erfolgt und wir die geänderte Leistung in dem gewünschten Zeitraum auch anbieten können. Bei einer Änderung der gebuchten Reise auf Wunsch des Kunden wird der Reisepreis für die gewünschten Leistungen anhand der dann aktuellen Preise neu berechnet.
Sollte eine Umbuchung nicht möglich sein, steht es dem Kunden frei, gemäß Ziffer 8 bzw. Ziffer 9 vom Vertrag zurückzutreten und neu zu buchen. Für eine Umbuchung verlangen wir eine Bearbeitungspauschale in Höhe von EUR 30,00 je Reiseteilnehmer. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass CTS EVENTIM gar kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden als die Pauschale von EUR 30,00 entstanden ist.
10.2. Ersatzpersonen bei Pauschalreisen
Innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn kann der Kunde auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. per E-Mail, Brief oder Fax) erklären, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt. Die Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie CTS EVENTIM nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn zugeht. Wir können dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Kunde uns als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten, welche auf Anfrage vorab verbindlich mitgeteilt werden. Für den Eintritt einer Ersatzperson erheben wir eine Bearbeitungspauschale in Höhe von EUR 30,00 pro Ersatzperson. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass CTS EVENTIM gar kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden als die Pauschale von EUR 30,00 entstanden ist.
Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, zu deren vertragsgemäßer Erbringung CTS EVENTIM bereit und in der Lage war, nicht in Anspruch aus Gründen, die dem Kunden zuzurechnen sind, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises, soweit solche Gründe ihn nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen zum kostenfreien Rücktritt oder zur Kündigung des Vertrages berechtigt hätten. CTS EVENTIM wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Aufwendungen handelt.
12.1. Rücktritt wegen Zahlungsverzugs des Kunden bei Pauschalreise/Nur-Hotel-Buchung
Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder Restzahlung für die Pauschalreise/Nur-Hotel-Buchung nicht entsprechend den vereinbarten Fälligkeiten gemäß Ziffer 5.3, obwohl CTS EVENTIM zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistung bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und dem Kunden kein Zurückbehaltungsrecht zusteht, ist CTS EVENTIM nach vorheriger Mahnung mit Fristsetzung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz entsprechend den Entschädigungspauschalen nach Ziffer 8 bzw. Ziffer 9 zu verlangen.
12.2. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl bei Pauschalreise
CTS EVENTIM kann bei Nichterreichen der im Vertrag angegebenen Mindestteilnehmerzahl bis 20 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mehr als 6 Tagen, bis 7 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mindestens 2 und höchstens 6 Tagen, und bis 48 Stunden vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von weniger als 2 Tagen zurücktreten. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, wird CTS EVENTIM unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen.
12.3. Rücktritt wegen unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände bei Pauschalreise
Ist CTS EVENTIM aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Reisevertrages gehindert, können wir vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist unverzüglich nach Kenntnis vom Rücktrittsgrund zu erklären.
12.4. Kündigung wegen des Verhaltens des Kunden bei Pauschalreise/Nur-Hotel-Buchung
CTS EVENTIM kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn sich der Kunde ungeachtet einer vorangegangenen Abmahnung in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist (z.B. bei sexueller Belästigung von anderen Reisenden, erheblichen alkohol- oder drogenkonsumbedingten Ausfällen etc.). Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten auf einer Verletzung unserer Informationspflichten beruht.
Kündigt CTS EVENTIM, behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis. Etwaige Kosten für die (vorzeitige) Rückbeförderung trägt der Kunde selbst. CTS EVENTIM muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die CTS EVENTIM aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der CTS EVENTIM von den Leistungsträgern gutgeschriebenen Beträge.
13.1. Für den Pauschalreisevertrag gelten die Gewährleistungsregelungen der §§ 651i ff. BGB. Der Reisende ist verpflichtet, Reisemängel CTS EVENTIM unverzüglich anzuzeigen. Kann CTS EVENTIM aufgrund schuldhaft unterlassener Anzeige eines Mangels nicht Abhilfe schaffen, ist der Reisende nicht berechtigt, die Minderung des Reisepreises nach § 651m BGB oder Schadenersatzansprüche nach § 651n BGB geltend zu machen.
13.2. Wird die Pauschalreise durch einen Reisemangel erheblich beeinträchtigt, kann der Reisende den Vertrag kündigen. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn CTS EVENTIM eine uns vom Reisenden bestimmte angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn die Abhilfe vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.
13.3. Bei Flugpauschalreisen sind der Verlust, die Beschädigung oder Verspätung von Reisegepäck nach den luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen von Reisenden unverzüglich vor Ort mittels Schadensanzeige („P.I.R.“) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften und Reiseveranstalter können die Erstattung aufgrund internationaler Übereinkünfte ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb von 21 Tagen nach Aushändigung des Gepäcks zu erstatten. Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder Verspätung von Reisegepäck unverzüglich CTS EVENTIM anzuzeigen. Dies entbindet nicht von der Schadensanzeige bei der Fluggesellschaft.
13.4. Für die rechtzeitige Ankunft am An- und Abreiseort ist der Kunde selbst verantwortlich. Bei Flugreisen hat sich der Kunde mindestens 2 Stunden vor der mitgeteilten Abflugzeit am Flughafen einzufinden, bei der Planung der Anreise sind mögliche Verzögerungen (z.B. Stau, Bahnverspätung) einzukalkulieren.
14.1. Für Nur-Hotel-Buchungen gelten die Gewährleistungsregelungen der §§ 536 ff. BGB. Jedoch wird die verschuldensunabhängige Haftung von CTS EVENTIM für anfängliche Sachmängel der Mietsache ausgeschlossen, es sei denn CTS EVENTIM hat den Mangel arglistig verschwiegen.
14.2. Treten während der Dauer des Hotelaufenthalts Mängel auf, hat der Kunde dies CTS EVENTIM unverzüglich anzuzeigen. Soweit CTS EVENTIM infolge einer Unterlassung der Anzeige nicht Abhilfe schaffen kann, ist der Kunde für diese Zeit nicht berechtigt, den Reisepreis zu mindern. Dies gilt nicht, wenn CTS EVENTIM den Mangel kennt oder kennen musste oder wenn der Mangel auch bei Erfüllung der Anzeigepflicht nicht hätte beseitigt werden können. Weitergehende gesetzliche Ansprüche von CTS EVENTIM wegen der unterlassenen Anzeige bleiben unberührt.
15.1. Die Haftung von CTS EVENTIM für Schäden, die keine Körperschäden (Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit) und die nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach internationalen Übereinkünften oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleiben von vorstehender Beschränkung unberührt.
15.2. Zudem gelten § 651p Absatz 2 und 3 BGB.
16.1. Für den Verlust, die Beschädigung oder Zerstörung eingebrachter Sachen haftet CTS EVENTIM gegenüber dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 701 ff. BGB. Für andere Schäden als solche an eingebrachten Sachen gelten die nachfolgenden Regelungen.
16.2. CTS EVENTIM haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet CTS EVENTIM unabhängig vom Grad des Verschuldens ebenfalls unbeschränkt.
16.3. Im Übrigen haftet CTS EVENTIM nur, soweit wir eine wesentliche Vertragspflicht (sog. Kardinalpflicht) verletzt haben. Als wesentliche Vertragspflichten werden dabei abstrakt solche Pflichten bezeichnet, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung von CTS EVENTIM auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens beschränkt.
16.4. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und aus der Übernahme einer Garantie bleibt unberührt.
16.5. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter, Organe und Erfüllungsgehilfen von CTS EVENTIM.
17. Haftung des Kunden für Schäden Dritter und Freistellung von CTS EVENTIM
Soweit CTS EVENTIM gleich aus welchem Rechtsgrund von Dritten (z.B. des Hotels oder von Mitreisenden) für Schäden in Anspruch genommen wird, die der Kunde im Rahmen der Pauschalreise/der Nur-Hotel-Buchung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat, stellt der Kunde CTS EVENTIM von solchen Ansprüchen frei.
1.1. Der Vertragsabschluss auf unserem Online-Reiseportal erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.
1.2. Der Vertragstext wird von uns nicht gespeichert, so dass wir dem Kunden empfehlen, sich die Vertragsbestätigung und diese Allgemeinen Reisebedingungen auszudrucken oder abzuspeichern.
Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet CTS EVENTIM, über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens zu informieren. Bei der Buchung unterrichtet CTS EVENTIM unabhängig vom genutzten Buchungsweg den Reisenden über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens. Ist diese Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens bei der Buchung noch nicht bekannt, so stellt CTS EVENTIM sicher, dass der Reisende über den Namen des Luftfahrtunternehmens unterrichtet wird, das wahrscheinlich als ausführendes Luftfahrtunternehmen der betreffenden Flüge tätig wird. In diesem Fall sorgt CTS EVENTIM dafür, dass der Reisende über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens unterrichtet wird, sobald diese Identität feststeht. Wird das ausführende Luftfahrtunternehmen nach der Buchung gewechselt, so leitet
CTS EVENTIM unabhängig vom Grund des Wechsels unverzüglich alle angemessenen Schritte ein, um sicherzustellen, dass der Reisende so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird. In jedem Fall wird der Reisende bei der Abfertigung oder, wenn keine Abfertigung bei einem Anschlussflug erforderlich ist, beim Einstieg unterrichtet. CTS EVENTIM sorgt dafür, dass der Reisende über die Identität des Luftfahrtunternehmens unterrichtet wird, sobald die Identität feststeht, insbesondere im Falle eines Wechsels des Luftfahrtunternehmens. Bei mehreren gilt dies für alle ausführenden Luftfahrtunternehmen.
Der Kunde ist für die Einhaltung von Pass- und Visumserfordernissen sowie gesundheitspolizeilichen Formalitäten selbst verantwortlich. Soweit wir nicht gesetzlich zur Information verpflichtet sind, empfehlen wir Ihnen sich daher möglichst frühzeitig hierüber bei den dazu autorisierten Stellen (Konsulate, Botschaften etc.) zu informieren. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Frage, ob bei planmäßigen Zwischenlandungen ein Visum für das Transitland erforderlich ist.
4.1. CTS EVENTIM weist den Kunden auf die Möglichkeit des Abschlusses einer Reiserücktrittskostenversicherung und/oder einer Versicherung zur Deckung der Kosten einer Unterstützung einschließlich einer Rückbeförderung bei Unfall, Krankheit oder Tod hin.
4.2. Der Kunde hat für den etwaigen Abschluss solcher Versicherungen selbst und auf eigene Kosten Sorge zu tragen.
5.1. Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht verpflichtet und können Ihnen ein solches Verfahren auch nicht anbieten.
5.2. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die im Internet unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ erreichbar ist.
Hinweise zum Datenschutz finden Sie auf unserer Internetseite unter: https://corporate.eventim.de/footer/rechtliches/datenschutzerklaerung/.
Es gilt das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.
Der Versand Ihres Hotel Vouchers erfolgt elektronisch 30 Tage vor Antritt der Reise. Dazu verwenden wir die E-Mail Adresse, welche Sie im Bestellprozess angeben. Sie müssen nicht aktiv werden. Sollten Sie bis 14 Tage vor Reiseantritt keinen Hotel Voucher von uns erhalten haben, dann schauen Sie bitte in Ihren Spam Ordner. Ist dort keine Mail auffindbar, wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.
Der Versand der Tickets erfolgt ausschließlich auf dem Postweg. Dazu verwenden wir die Adresse, welche Sie im Bestellprozess angeben. Dafür werden werden pro Bestellung 5,90€ Versandkosten in Rechnung gestellt. Der Versand der Tickets erfolgt nach erfolgreicher Bezahlung innerhalb von 10 Tagen. Sie müssen nicht weiter tätig werden. Derzeit können wir einen Versand von Tickets leider nur für Deutschland anbieten.